Hebammenhilfe ist eine Kassenleistung, d. h. die Kosten werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Im Hebammenhilfevertrag des GKV-Spitzenverbandes sind alle Leistungen aufgeführt, die ich als Hebamme tätigen und mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann.
Jede erbrachte Leistung, die erbracht wurde, müssen quittiert werden.
Die Gebührenordnung für nicht gesetzlich Versicherte des Landes Baden-Württemberg lehnt sich an die Gebührenordnung der Krankenkassen an. Jedoch ist die Kostenübernahme abhängig von ihrem Vertrag mit der jeweiligen privaten Versicherung. Daher ist es für Privatversicherte unbedingt nötig, vorab die Kostenübernahme (bestenfalls schriftlich) zu prüfen.
Alle Informationen zur Vergütung (gesetzlich und Privat) können Sie auf der Seite des Hebammenverbandes Baden-Württemberg einsehen:
https://hebammen-bw.de/gesetze-und-verordnungen/
Wahlleistungen (IGEL-Leistungen), die nicht von ihrer Krankenkasse übernommen werden sind:
Taping, Behandlung mit dem Low-Level-Laser, Teile der EEH und der EMH.
Sprechen Sie mich bei Fragen zur Kostenübernahme gerne an.
Im folgenden Abschnitt erhalten Sie nun Informationen über die Kontingente der einzelnen Leistungen. Sollte eine Leistung nicht in meinem Angebotsspektrum enthalten sein, entnehmen Sie dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Für gesetzlich Versicherte stellen die gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Kontingente für verschiedene Begleitungen zur Verfügung, deren Kosten übernommen werden.
Bei diesem Termin wird ihre Krankengeschichte (Anamnese), ihre Krankenkassen- und Adressdaten erhoben und die Arbeitsweise der Hebamme vorgestellt. Ebenso werden hier die Behandlungsvereinbarungen und zugehörigen Verträge unterschrieben und ausgehändigt.
Diese Kosten werden pro Frau einmal in der Schwangerschaft übernommen.
Sollten Sie dieses Gespräch mit einer anderen Hebamme geführt haben, so erhalten Sie eine private Rechnung über die Leistung und könnten dies bei der KK einreichen, um evtl. eine Kostenerstattung zu bekommen.
Für Beratungen im Allgemeinen übernimmt die Krankenkasse für die Beratung durch eine Hebamme insgesamt 12 Beratungen – egal ob am Telefon persönlich, per SMS oder per E-Mail.
Auch Hebammen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen. Im Idealfall arbeiten wir Hand in Hand mit den Frauenärzten. Meisten werden diese Untersuchungen jedoch von Ihrem Frauenarzt durchgeführt. Wichtig zu wissen: Sie müssen sich nicht zwischen Hebamme und Arzt entscheiden. Sie als Schwangere haben die Wahl, wer bei Ihnen die Vorsorgeuntersuchung durchführt.
Vorsorgeuntersuchungen biete ich derzeit leider noch nicht an.
Wir Hebammen sind ebenfalls Fachfrauen, um verschiedenste Beschwerden in der Schwangerschaft zu erkennen und Hilfestellungen zur Linderung zu geben.
Mögliche Beschwerden: Übelkeit, Schlafstörungen, Sodbrennen, Tragebeschwerden, Rückenschmerzen, Verdauungsbeschwerden, Wassereinlagerungen (Ödeme) und vieles mehr.
Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir als ihre betreuende Hebamme aufzunehmen.
Diese Position zum Abrechnen ist unbegrenzt.
Wenn die Schwangerschaft leider traurig endet, haben Sie auch Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Gerade in diesem schwierigen Lebensabschnitt kann ich jederzeit vor und nach der Geburt zur Seite stehen.
Diese dienen dazu, dass Sie sich auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby gut vorbereitet sind. Die Kurse gehen über ca. 7 Wochen und sollten einige Wochen vor dem ET beendet sein.
Geburtsvorbereitende Kurse biete ich derzeit nicht an.
Geeignete Kurse finden sie z. B. bei meinen Kolleginnen am Ortenau-Klinikum Offenburg-Kehl.
Die Kosten für die Geburt übernimmt in vollem Umfang die Krankenkasse.
Derzeit bin ich als Beleghebamme im Schichtdienst tätig.
Ich biete keine Begleit-Beleggeburten oder Hausgeburten an.
Das Wochenbett umfasst in der Regel die ersten 6-8 Wochen.
Nach der Geburt haben Sie die Wahl, ob sie nach ca. 4-6 Stunden nach der Geburt frühzeitig die Klinik verlassen, oder ob sie ein paar Tage in der Klinik verweilen. In der Regel ist die durchschnittliche, sogenannte Liegedauer nach Spontangeburt 2-3 Tage und nach einem Kaiserschnitt 3-5 Tage.
Für eine frühzeitige Entlassung bitte ich um eine vorherige Absprache, da dies, durch meine Dienste in der Klinik, nicht immer leistbar ist.
In den ersten 10 Lebenstagen stehen uns insgesamt 20 Besuche oder Beratungen zur Verfügung (bis zu zwei an einem Tag). Ab dem 11. Tag bis zu 12 Wochen nach der Geburt haben wir 16 Besuche oder Beratungen insgesamt zur Verfügung.
Die Betreuung ist zu Beginn intensiver und wird nach Absprache, wenn die erste Gewöhnung stattgefunden hat, ausgedehnt.
Bei den Hausbesuchen bin ich der Ansprechpartner verschiedene Bereiche:
Baby:
Gewichtszunahme, Pflege, Handling, Wickeln, allgemeine Versorgung des Babys, Schlafen, Schreien u. v. m.
Mutter:
Hilfe und Überwachung der Ernährung des Säuglings (Stillen, Nahrungszubereitung), Kontrolle der Rückbildung, Überwachung des Wochenflusses, Wundheilungskontrolle (nach Dammrissen oder der Kaiserschnittnaht)
Sollte das Kontingent in den ersten zwölf Wochen überschritten werden müssen, so kann man, bei vorliegender Indikation, mit einer entsprechenden Bescheinigung/Rezept (Frauenarzt oder Kinderarzt) die Anzahl erweitern.
Von der 12. Lebenswoche an stehen Ihnen 8 weitere persönliche oder telefonische Beratung bezüglich Ernährungs- und/oder Stillfragen zur Verfügung. Bei gestillten Kindern gibt es keine Begrenzung dieser Leitung, bei nicht gestillten Kindern ist die zeitliche Begrenzung bei 9 Monaten angesetzt.
Durch die Schwangerschaft und die Geburt verändert sich der gesamte Körper und das Körpergefühl.
Es empfiehlt sich gezielt mit einem speziellen Kurs den Körper langsam wieder zu formen und gezielt zu trainieren. Denn nicht jeder Sport ist direkt nach der Geburt für den veränderten Körper geeignet.
Mehr Informationen erhalten Sie bei einem Rückbildungskurs, der ca. 6-8 Wochen nach der Geburt begonnen werden kann. Da ich derzeit keine Rückbildungskurse anbiete können Sie z. B. bei meinen Kolleginnen z. B. des Ortenau-Klinikums Offenburg-Kehl einen Kurs buchen.
Um mir eine Nachricht zu schreiben, nutzen Sie jederzeit gerne das Kontaktformular.
Ganz egal ob unverbindliche Anfrage, konkrete Kursanmeldung bzw. Fragestellung oder Hilferuf.
Cordula Stamm
Heimgasse 22
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Telefon: 0171 8445167
E-Mail: info@hebamme-cordula-stamm.de